Umbau
Dieser
ist eine so weitgehende bauliche Änderung eines Gebäudes, dass dieses nach der
Änderung ganz oder in größeren Teilen als ein anderes anzusehen ist.
Umbauter
Raum
gilt
als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den
Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kehlersohle
umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeoberkante
gerechnet.
Umstandsklausel
siehe
"Vorvertrag"
Umweltschonendes
Bauen
beinhaltet Bauweisen,
die Luft und Wasser kaum belasten. Verwendet werden Baustoffe, die umweltverträglich
herzustellen, zu transportieren und zu bearbeiten sind. Ein sparsamer Umgang mit
Energie und Rohstoffen zählt ebenfalls zum umweltschonenden Bauen wie das Begrünen
von Dächern, das Vermeiden von versiegelten Flächen oder das Sammeln und
Nutzen von Regenwasser.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
(UB)
Bescheinigung
des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (- Grunderwerbssteuer,
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei Veräußerung
einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).