Parapet
"Brustwehr",
bei Fenstern. Teil der Hauswand zwischen Fensterunterkante und Fußbodenoberkante.
Parifizierung
Nutzwertfestsetzung.
Unter der Parifizierung versteht man die anteilsmäßige Begründung von
Wohnungseigentum im Grundbuch. Besondere Bedeutung hat die Parifizierung unter
andrem bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung, zum Beispiel im Zuge von
Dachgeschoßausbauten.
Parzellierung
Die
Parzellierung oder Grundabteilung ist jede Veränderung des Gutbestandes eines
Grundbuchkörpers (siehe – Grundbuch) durch Zu- oder Abschreibung von Grundstücken
oder Grundstücksteilen, also jede Verkleinerung oder Vergrößerung. Sie bedarf
insbesondere bei der Schaffung oder Veränderung von Bauplätzen der Bewilligung
der Baubehörde, die für die Durchführung der Änderung im Grundbuch
erforderlich ist.
Paternoster
Ständig
umlaufender Aufzug ohne Tür.
Pauschalsätze
Bezeichnung
für Förderungsdarlehen, die als Fixbeträge je Quadratmeter Nutzfläche oder
als festgesetzter Gesamtbetrag an einen Förderungswerber vergeben werden.
Solche Regelungen bestehen in den Bundesländern für die Förderung von
Eigenheimen, teilweise auch für andere Bauweisen.
Pawlatsche
Offener
Gang an der Hofseite eines Wohnhauses als Zugang zu den Wohnungen in den
Obergeschossen. Typisch für Wiener Miethäuser aus der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts.
Der
Ausdruck wird auch für ein baufälliges Haus oder für eine Bretterbühne (Pawlatschentheater)
verwendet.
Penthouse
Im
obersten Stock eines mehrgeschossigen Hauses befindliches Luxusappartement,
meist mit Terrasse oder Dachgarten, auch in Duplex-(Maisonette)bauweise.
Pfahlgründung
Errichtung
von Strandpfählen (Piloten), wenn kein tragfähiger Baugrund vorhanden ist.
Gefahr nachträglicher Setzung! Holzpfähle nur, wenn diese ganz unter Wasser
bleiben, sonst Stahl- oder Betonpfähle.
Planungskosten
umfassen
die Honorare (Gebühren) für Architekt, Statiker und sonstige
Planungskonsulenten. Sie werden als Bestandteil der Gesamtbaukosten betrachtet
und daher mitgefördert.
Planverfasser
Verfasser
der Einreichpläne für das Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung. Das können
sein: Architekten, Zivilingenieure/Ziviltechniker, Baumeister sowie zur Planung
befugte gemeinnützige Bauvereinigungen und Baufirmen.
Pönale
eine
vertraglich festzulegende Konventionalstrafe für den zeitlichen Verzug oder die
Schlechterfüllung von Arbeiten eines Auftragnehmers (z.B. einer Baufirma) durch
dessen eigenes Verschulden gemäß ÖNORM B 2110. Das Pönale ist an den
Auftraggeber zu erstatten.
Prekarium
(Bittleihe)
Unentgeltliche
Überlassung einer Sache gegen jederzeitigen Widerruf.
Promesse
Zahlungs-,
Lieferungs- bzw. Leistungsversprechen, z.B. Darlehenspromesse einer Bank.
Provision
Die
Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit.
Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des
Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes
(Willenseinigung).
Punktation
Konzept
über die wesentlichen Punkte eines Vertrages. Haben beide Vertragsteile
unterschrieben, dann ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen, die
Errichtung der förmlichen Urkunde (z.B. verbücherungsfähiger Kaufvertrag über
ein Grundstück) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.