Objektförderung
Förderungsdarlehen,
die zur Baufindanzierung bereitgestellt werden. Nicht nur eine einzelne Wohnung,
sonder das gesamte Bauobjekt wird gefördert. Das Darlehen wird entweder in
einem Prozentsatz der Gesamtbaukosten bemessen oder in einem Pauschalsatz gewährt
- jeweils aber pro Quadratmeter und Nutzfläche. Es gibt unterschiedliche
Regelungen in den einzelnen Ländern und für verschiedene Bauweisen sowie
Rechtsformen.
Öffentliches
Gut
Sache,
die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet
und zur allgemeinen Benützung offen steht (Straßen usw.). Das "öffentliche
Gut" ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
Öffentliche
Mittel
Gelder,
die von Bund oder Ländern bzw. Gemeinden (Gebietskörperschaften) oder
bestimmten Fonds zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt
werden.
Öffentliches
Recht
Sache,
die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet und der allgemeinen
Benutzung zugänglich ist (z.B. Straßen). Ist im Grundbuch als solches
gekennzeichnet.
Option
Befristetes
Offert, mit welchem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten
Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der Liegenschaftseigentümer einem
Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option
genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent
ist aus der Option berechtigt, aber nicht verpflichtet die Liegenschaft zu
kaufen.