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Kreuzplatz 15,  4820  Bad Ischl, Austria      

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Objektförderung

Förderungsdarlehen, die zur Baufindanzierung bereitgestellt werden. Nicht nur eine einzelne Wohnung, sonder das gesamte Bauobjekt wird gefördert. Das Darlehen wird entweder in einem Prozentsatz der Gesamtbaukosten bemessen oder in einem Pauschalsatz gewährt - jeweils aber pro Quadratmeter und Nutzfläche. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern und für verschiedene Bauweisen sowie Rechtsformen.

 

Öffentliches Gut

Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen Benützung offen steht (Straßen usw.). Das "öffentliche Gut" ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.

 

Öffentliche Mittel

Gelder, die von Bund oder Ländern bzw. Gemeinden (Gebietskörperschaften) oder bestimmten Fonds zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt werden.

 

Öffentliches Recht

Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet und der allgemeinen Benutzung zugänglich ist (z.B. Straßen). Ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.

 

Option

Befristetes Offert, mit welchem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent ist aus der Option berechtigt, aber nicht verpflichtet die Liegenschaft zu kaufen.