KOSTEN
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NEBENKOSTEN BEI IMMOBILIENTRANSAKTIONEN  LAUT                                                   

-Maklergesetz BGBl. 262/1996
-Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
  über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. 297/1996
-Konsumentenschutzgesetz BGBl. 140/1979 i d. F. BGBl. 119/1998

Kaufabwicklung:

1. Grunderwerbssteuer 3,5 %

2. Grundbucheintragungsgebühr 1 %

3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenrichters, sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.

4. Eventuell Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grunderwerbsverfahren.

5. Vermittlungsprovision
bis EUR 36.336,42 je 4 %
von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,49 je EUR 1.453,46
ab EUR 48.448,49 je 3 %
Von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt

6. Finanzierungskosten
Vergebührung des Darlehensvertrages 0,8 %
Grundbucheintragungsgebühr 1,2 %
Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %
Kosten der Errichtung der Schuldurkunde
Barauslagen für Beglaubigung und Stempelgebühr laut Tarif

 

Mietvertragsabwicklung:

1. Vergebührung des Mietvertrages lt. § 33 TP 5 Gebührengesetz

2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.

3. Vermittlungsprovision in Abhängigkeit zur Vertragsdauer zwischen 2 und 3 Bruttomietzinsen (Bemessungsgrundlage - Gesamtmietzins ohne USt.) für Vermieter und Mieter zzgl. 20 % USt.

 

Kontaktieren Sie uns am besten per   E-Mail   oder  senden Sie uns ein Fax  +43 6132 26868 10 oder rufen Sie uns an unter Telefon +43 6132 26868.  Wir freuen uns !

 

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