Kämpfer
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Bei Bauwerken
Tragplatte zwischen Last und Stütze (z.B. zwischen Gewölbe und Pfeiler).
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Waagrechtes Querholz
des Fensterrahmens zur Unterteilung hoher Fenster.
Kategoriemietzinse
Mit dem
Mietrechtsgesetz 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen für Wohnungen, die nach
ihrer Ausstattung in eine der vier Kategorien (A, B, C, D) des § 16 Abs. 2 MRG
fallen. Die Kategoriebeträge dienen als Bemessungsgrundlage für die Berechnung
der – Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge und für Mietzinserhöhungen zur
Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 18 ff MRG sowie zur
Ermittlung des Mietzinses bei Eintritt von bestimmten nahen Angehörigen in
Wohnungsmietverträge.
Bei der
Neuvermietung von Wohnungen richtet sich die Mietzinsbildung für Wohnungen der
Kategorien B unter 130 m2 Nutzfläche, C und D nach den Kategoriebeträgen,
sofern nicht ein Ausnahmetatbestand (§ 16 Abs. 1 MRG) gegeben ist.
Die
Kategoriebeträge lauten seit 1.4.1998:
Kategorie
A S 34,50
Kategorie
B S 25,90
Kategorie
C S 17.20
Kategorie
D S 17.20 (Kategorie D brauchbar)
Kategorie
D S 8,60
Kaution
Sicherstellung
(z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den
Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil
(z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung
allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegensandes bzw.
Inventars).
Kollaudierung
siehe
Benützungsbewilligung
Konsensmäßiger
Zustand
Bei Gebäuden
oder baulichen Anlagen jener Zustand, der sich jeweils aus dem letztgültigen
Stand der erteilten Baubewilligungen) und den zugehörigen Beilagen (Lageplan,
Baupläne, Baubeschreibung, statische Berechnungen, Detailpläne usw.) ergibt.
Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die Benützung darf nur im
Rahmen des Konsens (Widmung) erfolgen.
Konventionalstrafe
Vergütungsbetrag,
der für den Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages vereinbart werden kann.
Kostenvoranschlag
eine
detaillierte Aufstellung aller zur Herstellung des Bauwerkes notwendigen
Arbeiten und Materialien sowie eine Berechnung der mutmaßlichen Kosten. Es gilt
darauf zu achten, ob es sich um einen verbindlichen oder unverbindlichen
Kostenvoranschlag handelt, um einen Pauschalpreis oder einen summarische Schätzung.