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Kreuzplatz 15,  4820  Bad Ischl, Austria      

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Immission

Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen wie z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstückes kann eine Unterlassungsklage erheben, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Ausgleichsanspruch fordern (§ 364 ABGB).

 

Intabulation

siehe "Eintragungsarten ins Grundbuch"

 

Interessengemeinschaft

Zusammenschluss von Bewohnern für die Vertretung gemeinsamer Interessen. Rechtlich kann dies in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschehen oder in einer losen Gemeinschaft von Miteigentümern nach dem ABGB.

 

Investitionsablöse

Aufwandersatz gemäß § 10 Mietrechtsgesetz für den Hauptmieter einer Wohnung, der in den letzten 20 Jahren vor Beendigung des Mietverhältnisses Aufwendungen zu wesentlichen Verbesserung der Wohnung gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind. Der Mieter hat dem Vermieter den Anspruch schriftlich anzuzeigen (spätestens mit der Aufkündigung, ansonsten innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft des Räumungstitels).

Die Höhe des Anspruches wird nach den durch Rechnungen belegten tatsächlichen Kosten berechnet, wobei ab Vollendung der Investition eine jährliche lineare Abschreibung vorzunehmen ist. Diese beträgt außer in den Fällen des § 10 Abs 3 MRG 1/20 pro Jahr. In den Fällen des § 10 Abs 3 MRG 1/10 pro Jahr.

Wurden die Aufwendungen mit öffentlicher Förderung getätigt, so erfolgt die lineare Abschreibung nach Laufzeit des Förderungsdarlehens.