Gainze
Abgangsstutzen,
Verbindungsstück zwischen WC-Muschel und der Anschlussleitung zum Abfallrohr.
Garconniere
Aus dem
französischen stammender Ausdruck für Junggesellenwohnung, speziell für
Einpersonenhaushalte geeignete Kleinwohnung in zeitgemäßer Ausstattung.
Gaupe
Die
Gaupe (Gaube) ist ein Dachaufbau, der die Einsetzung senkrechter Dachfenster zur
Belichtung und Belüftung der Dachräume ermöglicht.
Gebührenordnung
für Architekten
Regelung
über die Mindestgebühren (Honorare) für die Architektenleistungen. Bei
Bauvorhaben wird die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit von den
Herstellungskosten und dem Ausbauverhältnis nach einer Prozenttabelle
berechnet; sonstige Leistungen werden nach Zeitaufwand abgegolten.
Gemeinnützige
Bauvereinigung
mit der
Errichtung und Verwaltung von Häusern und Wohnungen befasstes Unternehmen, das
auf der Grundlage des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes tätig ist und einer
regelmäßigen Kontrolle unterliegt.
Gemeinschaftsräume
der
gemeinsamen Benutzung dienende Räume in einem Wohnhaus - wie Kinderspielraum,
Veranstaltungs- und Hobbyräume, Sauna, Waschküche, Abstellräume für Kinderwägen
und Fahrräder etc. Zu beachten sind hier die Bestimmungen über die Förderung
solcher Räume in den Bundesländern.
Genossenschaft
Unternehmen,
das sich im Eigentum der Genossenschafter befindet. Rechte und Pflichten der
Genossenschafter sind in einem Statut geregelt Jedes Mitglied besitzt ein
aktives und passives Wahlrecht sowie Kontroll- und Einschaurechte.
Geometer
Ingenieurkonsulenten
für Vermessungswesen, zählt zu den Ziviltechnikern. Er ist für die Vermessung
von Grundstücken, Erstellung von Lageplänen, Teilungsplänen etc. zuständig.
Gesamtbaukosten
sämtliche
Kosten der Errichtung von Wohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie von Gebäudeteilen
und Anlagen, die der gemeinsamen Benutzung der Bewohner dienen. Weiters sind
hier die Kosten von Garagen und Abstellplätzen für KFZ sowie von
Zivilschutzanlagen aufgrund behördlicher Vorschriften unterzubringen; schließlich
auch die Herstellung von Gehsteigen, Anschlussgebühren, Kosten für die
Aufschließung, Planung, Baubestrebung, Vorfinanzierung und Umsatzsteuer.
Gesamtbaukosten
(angemessene)
von der
jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller
vorgenannten Kosten je Quadratmeter Nutzfläche; wird auch als "Förderungslimit"
bezeichnet.
Geschoßbau
Haus
mit mehreren Wohnungen auf mehr als zwei Geschoßen.
Geopathogene
Zonen
unterirdische
Wasseradern, Bruchzonen, Verwerfungen haben auf die Gesundheit einen negativen
Einfluss. Das Vorhandensein dieser Reaktions- und Strahlungszonen wird von einem
Rutengänger (Radiästhet) festgestellt.
Gewerke
von verschiedenen
Firmen - Baumeister und Professionisten - zu erbringende Teilleistung zwecks
Herstellung eines Bauwerks.
Grundbuch
Von den
Bezirksgerichten wird für jeden Bezirksgerichtssprengel ein Grundbuch geführt,
aus dem die Rechtsverhältnisse an den im Sprengel befindlichen Liegenschaften
ersichtlich ist. Die Grundbuchsprengel sind in Übereinstimmung mit dem von den
Vermessungsbehörden geführten Verzeichnis (Grundkataster) in
Katastralgemeinden (KG) unterteilt.
Das
Grundbuch ist öffentlich, das Recht auf Einsichtnahme und Anfertigung von Auszügen
oder Abschriften steht jedermann zu. Seit der Umstellung auf automationsunterstützte
Datenverarbeitung (ADV) ist dies bei den Grundbuchsgerichten sowie bei den mit
entsprechenden Anschlüssen ausgestatteten Notaren, Rechtsanwälten oder
Immobilientreuhändern möglich. Lediglich das Personenverzeichnis (Verzeichnis
der Liegenschaftseigentümer) ist nicht öffentlich einsehbar, sondern nur den
Eigentümern selbst bezüglich der sie betreffenden Daten oder Personen zugänglich,
die ein rechtliches Interesse nachweisen können (z.B. Notare in
Verlassenschaftsangelegenheiten). Die Grundbuchskörper (aus einem oder mehreren
mit Nummern versehenen Grundstücken bestehend) bilden jeweils eine mit einer
Einlagezahl (EZ) versehene Grundbuchseinlage
Jede
Einlage enthält im Gutsbestandsblatt (A-Blatt) die zum Grundbuchskörper gehörenden
Grundstücke, ihr Ausmaß und ihre Benützungsart (z.B. Baufläche, Wald,
landwirtschaftliche Nutzung) sowie die mit dem Grundstück verbundenen Rechte
(z.B. als herrschendes Gut bei Dienstbarkeiten) und öffentlich-rechtliche
Beschränkungen. Im Eigentumsblatt (B-Blatt) scheint das Eigentumsrecht (bei
Miteigentum mit Anteil) mit allfälligen persönlichen Beschränkungen des
Eigentümers (z.B. Minderjährigkeit) auf.
Das
Lastenblatt (C-Blatt) enthält alle die Liegenschaft belastenden dinglichen
Rechte (z.B. – Hypotheken, Dienstbarkeiten als dienendes Gut) sowie Vor- und
Wiederkaufsrechte und Belastungs- und Veräußerungsverbote.
Grunderwerbsteuer
Bundessteuer,
die anlässlich des Erwerbes von inländischen Liegenschaften bzw.
Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden erhoben wird
(bei Erwerb durch nahe Angehörige 2%, sonst 3,5% des Wertes).
Grundsteuer
Vom inländischen
Grundbesitz laufend zu entrichtende Gemeindesteuer. Landesgesetzliche Regelungen
sehen für bestimmte Wohnungsneubauten eine zeitliche Grundsteuerbefreiung für
höchstens 20 Jahre vor, die jeweils bei der Gemeinde zu beantragen ist.